Verkehrsmedizin
Verkehrsmedizin und Arbeitsmedizin sind zwei präventivmedizinische Fächer, die sich mit Wechselwirkungen zwischen Verkehr und Gesundheit, deren Untersuchung, Bewertung und Begutachtung und insbesondere der Tauglichkeitserhaltung beschäftigen. Hierzu führen unsere Betriebsärzte und deren Assistenz sowohl die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungs-Tätigkeiten nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 25 (G25), als auch die Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch. Unsere Betriebsärztinnen und -ärzte beraten Unternehmer und Arbeitnehmer, wie sich arbeitsbedingte Erkrankungen verhindern lassen. Bei Erkrankungen, die die Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten in Frage stellen, erheben sie die Befunde, beraten zur möglichen Wiederherstellung der Tauglichkeit und suchen gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Lösungen. Die Erstellung von verkehrsmedizinischen Gutachten ist möglich.
Unser Angebot
Ein Team von erfahrenen Betriebsärzten und Arzthelferinnen kann die nach der FeV erforderlichen Untersuchungen an einem Termin und Ort Ihrer Wahl durchführen. Gleichzeitig kann dabei auch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" durchgeführt werden. Sie brauchen Ihre Mitarbeiter also nicht zu verschiedenen Terminen oder von unterschiedlichen Ärzten untersuchen zu lassen und sparen dadurch Zeit, Fahrtkosten und Doppeluntersuchungen.
Unser Leistungsspektrum im Bereich Verkehrsmedizin:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 25 (G25)
- Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Verkehrsmedizinische Gutachten
- Beratungen zum Erhalt der Tauglichkeit und beruflichen Einsatzfähigkeit



