Die gesetzlichen Grundlagen
Die rechtlichen Anforderungen für den arbeitsmedizinischen Bereich ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG), der Rechtsverordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), der Vorschrift zwei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk. Das Arbeitsschutzgesetz fungiert als Grundvorschrift und bildet den Rahmen für die Umsetzung der EG-Richtlinien in nationales Recht. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Die Rechtsverordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge differenziert Untersuchungsarten und Untersuchungsanlässe. Diese zukunftsorientierte Verordnung betont den Stellenwert der Gefährdungsbeurteilung und der Vorsorgeuntersuchungen für den individuellen Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung. Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk schließlich konkretisiert die Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz und dient als praxisorientierter Leitfaden. Die Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte werden durch die neue Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geregelt, welche auch die Vorgaben des ASIG durch die Grundbetreuung und durch die betriebsspezifische Betreuung konkretisiert. Der Einstieg in eine eigenverantwortliche, bedarfsorientierte Betreuung wird ermöglicht und gefördert.



