Gefährdungsbeurteilung:
Zwischen der Erstellung und der Fortentwicklung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Schutzstufenkonzept und der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Beratung besteht eine enge Verknüpfung:
Bei der Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Betriebsbegehungen beurteilen und analysieren wir gemeinsam mit den verantwortlichen Personen und den Mitarbeitern dieses Bereiches die Arbeitsplatzverhältnissen und den Ablauf von Arbeitsprozessen. Hierbei werden mögliche Belastungen und Beanspruchungsfolgen lösungsorientiert bewertet. Beratungen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention sind Bestandteil aller Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer beraten wir so zu geeigneten Maßnahmen der Verhaltensprävention und fördern so dass gesundheitsbewusste Verhalten Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach §5 ArbSchG, inkl. psychischer Belastung.
Wir bieten Ihnen auch die Beurteilung psychischer Belastungen und Beanspruchungen einzeln und im Gesamtkonzept. Mehr Informationen finden Sie hier.



