Betriebliches Eingliederungsmanagement
Die Einführung des BEM ist seit 2004 gesetzliche Pflicht SGB IX, § 84(2). Dazu gehört nach der Erarbeitung und Verabschiedung der „Betriebsvereinbarung / Dienstvereinbarung BEM“ die Bildung des Integrationsteams. Die zentrale Frage lautet: Was kann konkret getan werden, um die Arbeitskraft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten – wie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt werden, um die Arbeitskraft nach langer Krankheit wiederherzustellen?
Wir bieten Ihnen hierzu spezielle Beratungsleistungen an. Beispielsweise Workshops für Führungskräfte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Referenten-Duo aus Betriebsarzt und Teamtrainerin optimale Workshopergebnisse erzielt.



