Umweltschutz
Die Vorschriften im Umweltschutz stützen sich auf eine Vielzahl von Gesetzen und Rechtsvorschriften. Neben zentralen Bestimmungen wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz oder dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz regeln mehrere hundert Nebengesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften die Belange des betrieblichen Umweltschutzes. Aufgrund wachsender Anforderungen der Umwelt, insbesondere des Verbrauchs natürlicher Ressourcen, werden die gesetzlichen Verpflichtungen stetig ausgeweitet und im Rahmen des Zusammenwachsens der Europäischen Union kontinuierlich verändert und angepasst. Zukunftsorientierter Umweltschutzstellt Anforderungen an den gesamten Lebenszyklus Ihres Produktes und Unternehmens. Ein stetig wachsender Bedarf an Lösungen für die Umsetzung vongesetzlichen Verpflichtungen verlangt von den Unternehmen, neben einer fachlichen Kompetenz, auch ein optimiertes Management. Zur Reduzierung des Haftungsrisikos kann der Unternehmer aufgrund des Delegationsrechts im Rahmen seiner betrieblichen Organisation Aufgaben im betrieblichen Umweltschutz auf geeignete Personen übertragen. Das Umweltrecht bietet Möglichkeiten im Rahmen eines betrieblichen Beauftragtenwesens internes oder externes Fachpersonal zubestellen.
Die gesetzlichen Anforderungen
Die Vorschriften im Umweltschutz stützen sich auf eine Vielzahl vonGesetzen und Rechtsvorschriften. Neben zentralen Bestimmungen wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz oder dem Kreislaufwirtschaft-und Abfallgesetz regeln mehrere hundert Nebengesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften die Belange des betrieblichen Umweltschutzes. Aufgrund wachsender Anforderungen der Umwelt, insbesondere des Verbrauchs natürlicher Ressourcen, werden die gesetzlichen Verpflichtungen stetig ausgeweitet und im Rahmen des Zusammenwachsens der Europäischen Union kontinuierlich verändert und angepasst.
Ein wesentlicher Aspekt der Umweltgesetzgebung ist das Verursacherprinzip,durch das dem Unternehmer hohe Haftungsrisiken entstehen können. ZurMinimierung dieser Risiken ist neben der Einhaltung der Vorschriften vor allemeine geeignete Organisation des betrieblichen Umweltschutzes von entscheidenderBedeutung. Darüber hinaus ermöglicht und fordert das Umweltrecht, die Beratungs-, Kontroll- und Initiativpflichten auf spezielle Beauftragte zu übertragen. Verstöße dagegen können nicht nur empfindliche Strafen für den Unternehmer, sondern insbesondere Imageverluste in der Wirtschaft und in derÖffentlichkeit bedeuten.
Unser Angebot
Als Anbieter von Arbeitssicherheit stehen wir auch im Umweltschutz alszuverlässiger Partner zur Seite und übernehmen Verantwortung, damit Sie eine möglichst hohe Rechtssicherheit haben. Zur Reduzierung des Haftungsrisikos kann der Unternehmer aufgrund des Delegationsrechts im Rahmen seiner betrieblichen Organisation Aufgaben im betrieblichen Umweltschutz auf geeignete Personenübertragen. Das Umweltrecht bietet hier Möglichkeiten im Rahmen eines betrieblichen Beauftragtenwesens internes oder externes Fachpersonal zu bestellen.
Wir unterstützen Sie bei der ganzheitlichen Umsetzung des betrieblichen Umweltschutzes in Ihr unternehmerisches Handeln. Die Folgen eines konsequenten Umweltschutz-Managements bedeutet eine Verbesserung des Unternehmensimages, die Erhöhung der Rechtssicherheit und nicht zuletzt eine entscheidenden Kostenminimierung.
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