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für Neukunden:
Dirk Dreher
Tel: 06107/5038-13

für Vertragspartner:
Bernd Engel
Tel: 06107/98112-0



Gefahrgutklassen

Das ADR teilt Gefahrgüter in neun verschiedene Klassen ein. Je nach Transportmenge muß die Ladung entsprechend gekennzeichnet sein.

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
 


Unterklassen

1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfährig sind

1.2 Stoffe und Gegenstände, die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen

1.3 Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen

1.4 Stoffe und Gegenstände, die im Falle einer Entzündung oder Zündung nur eine geringe Explosionsgefahr aufweisen

1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe

1.6 Extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind


Klasse 2: Gase
 

Unter Druck gelöstes, verflüssigtes oder tiefgekühltes Gas


Klasse 3: Brennbare Flüssigkeiten
 

Brennbarer flüssiger Stoff


Klasse 4: Brennbare feste Stoffe
 

Unterklasse 4.1

Brennbarer fester Stoff

Unterklasse 4.2

Selbstentzündlicher fester Stoff

Unterklasse 4.3

Stoff, der in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickelt


Klasse 5: Brandfördernde Stoffe
 

Unterklasse 5.1

Brandfördernd (oxidierend) wirkender Stoff

Unterklasse 5.2

Organische Peroxide


Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
 

Unterklasse 6.1

Giftiger Stoff

Unterklasse 6.2

Ansteckungsgefährlicher Stoff


Klasse 7: Radioaktive Stoffe
 

Radioaktiver Stoff


Klasse 8: ätzende Stoffe
 

ätzender Stoff


Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Zubereitungen
 

Sonstiger gefährlicher Stoff