Gefahrgut
Als Gefahrgut oder dangerous goods werden Stoffe in jedem Aggregatzustand bezeichnet, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeuten können, bzw. die öffentliche Sicherheit bedrohen können. Diese Produkte erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Verpackung, dem Transport und der Lagerung. Hier sind eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen zu beachten, die teilweise auch international gelten.
Gefahrgutschulungen
Wir bieten Ihnen Gefahrgutschulungen am Flughafen Frankfurt an. Alle Termine und den Ablaufplan für die Grundschulung und den Wiederholungslehrgang öffnen Sie mit einem Klick auf die Schulungen.
Für den Bereich Gefahrgut gibt es seit Jahren länderübergreifende Gesetze und Regelungen. Dabei gelten für jeden Transportwegeigene Verordnungen, wie z. B. das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), das „Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses“(RID) für den Schienentransport oder für den Luftverkehr die Regelungen der ICAO „Technical Instructions“ (ICAO-TI) und die IATA-DGR Vorschriften. Diese internationalen Regeln werden in Länderrecht übertragen und dort z. T. noch verschärft. In Deutschland regelnGefahrgutverordnungen (GGVSE für Straße und Schiene, GGVBinSCH für die Binnenschifffahrt, GGVSee für die Seeschifffahrt) und das Luftverkehrsgesetz den Umgang mit Gefahrgut.
All diese Verordnungen sollen zur Vermeidung von Gefahrgutunfällen beitragen. Gleichzeitig sollen sie aber im Unglücksfall zurschnellen Information der Feuerwehren und Rettungskräfte beitragen, damit schnell die richtigen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Dazu trägt zum Beispiel die Entwicklung der ADR-Gefahrgutklassen bei.
Unser Angebot
Die MAS GmbH unterstützt Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und hilft Ihnen beim Aufbau geeigneter Strukturen zur Gefahrenabwehr
Unser Leistungsspektrum im Bereich Gefahrgut
Beratung und Unterstützung intern und extern
- als Gefahrgutbeauftragte im Bereich Luft-, Straßen- See- und Schienenverkehr
- bei der Erstellung von Jahresberichten
- bei Behördenkontakten
- bei Gefahrgutzwischenfällen (Untersuchungen)
- bei der Einhaltung aller gefahrgutrelevanter Vorschriften
- bei der Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Einhaltung aller verkehrsrechtlichen Vorschriften und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- bei der Erarbeitung neuer Betriebsverfahren
- bei gesetzlichen Änderungen
- bei der Überprüfung von Dienstleistern u.a. gem. JAR-OPS auf die Einhaltung aller Vorschriften im Strahlenschutz-, Gefahrgut und Röntgenbereich
- LBA Schulungsanerkennung für alle Personalkategorien gemäß IATA/ICAO
- IHK Anerkennung für Gefahrgutbeauftragtenschulungen
- Durchführung von Schulungen
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