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Gefährdungsanalyse

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Die Gefährdungsanalyse ist eine Aufgabe des Arbeitgebers. Die Betriebsärztinnen/-ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten die Schulleitung bei speziellen Fragestellungen.

Zur Gefährdungsanalyse gehört auch die Beurteilung der Ergonomie der Arbeitsplätze. Hier ist sicher nach den Erfahrungen des Schulalltages die Erfassung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz Schule ein wichtiger Aspekt, bei dessen Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen auch der Rat der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes gefragt ist.

Erfahrungsgemäß wurde in der Vergangenheit die Betriebsärztin/der Betriebsarzt häufig wegen der Beurteilung einer vermuteten Gesundheitsgefahr durch Schadstoffe in der Innenraumluft von Schulräumen (z. B. Schimmelpilze, Lösungsmitteldämpfe, Staubbelastung) hinzugezogen. Weitere Anlässe für die Mitwirkung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes sind bei Fragen der Schulhygiene, der Schulreinigung, möglicher allgemeiner Infektionsgefahren, oder bei Belastungen durch Umgebungslärm oder Lärm in der Schule denkbar.

Betriebsärztliche Begehungen zu diesen Fragestellungen werden auf Anforderung der Schulleiterin oder des Schulleiters, ggf. auf Antrag des Personalrates an die Schulleitung, durchgeführt. Eine Begehung beinhaltet Vorbereitung, Begehung vor Ort und Nachbereitung. Sie ist mit der Übergabe eines Begehungsberichtes an die Schulleitung abgeschlossen. Die Schulleitung leitet in der Regel Kopien an den Personalrat der Schule und den Generalisten Arbeitsschutz am Staatlichen Schulamt weiter.