Fragen zur Organisation sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Betreuung
1. Was kostet die Schule die sicherheitstechnische oder arbeitsmedizinische Betreuung?
Antwort: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz muss jedes Unternehmen, und damit auch die öffentliche Verwaltung, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Für die Verwaltung des Landes Hessen hat die Landesregierung diese Betreuungsleistung ausgeschrieben. Den Zuschlag hat die medical airport service GmbH erhalten. Die Kosten für diese Beratungsleistung, die jeder Beschäftigte des Landes Hessen wahrnehmen kann, wird zentral durch das Land Hessen getragen, ist also für die untergeordneten Dienstellen kostenfrei. Als Nachweis, dass die Leistungen auch erfolgt sind, muss der so genannte „Durchschreibezettel“ geführt werden, auf dem die Leistung des Betriebsarztes oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die Schulleiterin/den Schulleiter oder eine benannte Vertreterin/einen benannten Vertreter per Stempel und Unterschrift bestätigt wird.
2. Was hat eigentlich der medizinische Dienst des Flughafens mit uns Schulen zu tun?
Antwort: Die medical airport service GmbH ist ein überbetrieblicher Dienst insbesondere für Beratungen zu Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin. Der Firmenname ist in der Historie des Unternehmens begründet. Als Tochter der Fraport AG war die erste Aufgabe die Tätigkeit im medizinischen Umfeld des Flughafens Frankfurt. Mittlerweile sind zahlreiche weitere Geschäftsfelder entstanden. Seit 2002 wurde die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des Landes Hessen und seit 2006 die arbeitsmedizinische Betreuung durch das Land Hessen auf die medical airport service GmbH übertragen. Die sicherheitstechnische Betreuung der Lehrerinnen und Lehrer bildete bisher eine Ausnahme und ist seit 2007 schrittweise die Aufgabe der medical airport Service GmbH.
3. Wieso kommt mich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besuchen?
Antwort: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz muss jeder Unternehmer, so auch die Landesregierung und ihre untergeordneten Leitungsebenen, z.B. Schulleiterin oder Schulleiter, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Für das Land Hessen hat die Landesregierung diesen Auftrag an die medical airport service GmbH vergeben. Im Rahmenvertrag sind eine Bringschuld und eine Abnahmeverpflichtung verankert. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit wenden sich daher selbstständig an die einzelnen Schulleiterinnen/Schulleiter des Landes Hessen und können gern angefordert werden. Kosten entstehen für die einzelnen Schulen nicht (siehe Frage 1)
Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit der medical airport service GmbH kann Sie auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Kostenträgers, also z.B. der Kommune, besuchen (siehe auch Frage 7). Diese ist für die eigenen Mitarbeiter, z.B. Sekretärin und Hausmeister, sowie das Gebäude zuständig. In der Regel werden auf der Ebene des Staatlichen Schulamts Abstimmungen zur Zusammenarbeit getroffen, um Synergien zu nutzen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes und stellt für Sie daher eine Unterstützung dar.
4. Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Antwort: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie zu den Gefährdungen und notwendigen Schutzmaßnahmen aus Sicht des Arbeitsschutzes an Ihrem Arbeitsplatz. Zunächst einmal erfolgt das durch eine Begehung der Arbeitsplätze in der Schule. Dazu verwendet die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine mit dem HKM abgestimmte Erstbegehungscheckliste. Mit dieser sind standardisierte Themen definiert, die abgefragt werden. Damit kann der Stand des Arbeitsschutzes für eine Schule ermittelt werden. Bei der Begehung sollte die Schulleiterin/der Schulleiter anwesend sein, da sie/er die Fürsorge für die Lehrkräfte im Sinne des Arbeitsschutzes inne hat (siehe auch Frage 8). Eine Begehung kann unterschiedlich lang sein. Das ist abhängig von der Größe der Schule.
Im zweiten Schritt berät die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu individuellen Problemen vor Ort. Diese können beispielsweise Nachhallzeiten in Klassenräumen, die Lagerung der Gefahrstoffe im Chemievorbereitungsraum oder die Gestaltung der Verkehrswege sein.
5. Welcher Betriebsarzt/Welche Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für unsere Beschäftigten konkret zuständig?
Antwort: Eine aktuelle Übersicht der zuständigen Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit öffnen Sie durch anklicken. Eine Übersicht, die auch die Ansprechpartner der Kostenträger enthält, erhalten Sie bei Ihrem Staatlichen Schulamt.
6. Ich möchte gern ein Seminar besuchen. Wo erhalte ich Informationen?
Antwort: Den aktuellen Katalog finden sie hier.
7. Welche Rolle spielt der Kostenträger der Schule?
Antwort: Der Kostenträger eines Schulgebäudes (z.B. die Kommune) muss bauliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes am Schulgebäude sowie Schutzmaßnahmen für die eigenen Beschäftigten umsetzen. Da Schnittstellen zu den Arbeitsplätzen der Lehrkräfte auftreten, wird eine Zusammenarbeit gepflegt. In der Regel ist diese auf der Ebene des Staatlichen Schulamts geregelt.
Der Kostenträger kann eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. einen eigenen Betriebsarzt zur Beratung vor Ort schicken, die nicht von der medical airport service GmbH und für die Beschäftigten des Landes Hessen nicht zuständig sind. In der Regel ist jedoch eine Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. dem Betriebsarzt der medical airport service GmbH erfolgt, so dass Synergien genutzt werden können und Dopplungen vermieden werden.
Fragen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes
8. Wer trägt die Verantwortung zum Arbeitsschutz?
Antwort: Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist laut Rechtssprechung der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer. Im Land Hessen wird diese Funktion durch die Ministerien wahrgenommen. Entsprechende Tätigkeiten werden weiter delegiert, so dass beispielsweise in den Schulen die Schulleiterinnen und Schulleiter die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Arbeitsschutzes in ihren Bereichen haben. Beachtet werden muss dabei, dass die Verantwortung nur insofern delegiert ist, wie auch Möglichkeiten zur Abstellung von Mängeln übertragen werden. Eine Schulleiterin/ein Schulleiter muss daher Mängel abstellen bzw. die Abstellung der Mängel veranlassen oder organisieren und damit den Arbeitsschutz gewährleisten. Maßnahmen, die ihren/seinen Spielraum übersteigen, müssen an die nächst höhere Ebene gemeldet werden.
9. Welche organisatorischen Verpflichtungen liegen im Arbeitsschutz vor?
Antwort: Die wesentliche Verpflichtung sind die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze sowie die Unterweisung der Beschäftigten zu Gefährdungen und notwendigen Maßnahmen am Arbeitsplatz. Zudem müssen weitere organisatorische Anforderungen umgesetzt werden. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihr Betriebsarzt unterstützen Sie dabei gern.
10. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Antwort: An Arbeitsplätzen oder bei Tätigkeiten können Gefahren auftreten, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Unfälle oder Erkrankungen führen können. Eine Gefährdungsbeurteilung analysiert Arbeitsplätze oder Tätigkeiten hinsichtlich dieser auftretenden Gefahren und ermittelt Schutzmaßnahmen, um diese Gefahren zu minimieren. Laut Arbeitsschutzrecht sind Gefährdungsbeurteilungen für alle Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze erforderlich. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und ihr Betriebsarzt unterstützen Sie gern.
11. Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich?
Antwort: Das Hessische Kultusministerium hat festgelegt, dass in jeder Schule ein Sicherheitsbeauftragter für den äußeren Schulbereich und ein Sicherheitsbeauftragter für den inneren Schulbereich bestellt werden müssen. Erst genannter soll vom Schulträger gestellt werden, zweit genannter sollte eine Lehrkraft sein. Die/Der Sicherheitsbeauftragte trägt keine Verantwortung, sondern soll ihre/seine Kollegen beraten und die Augen offen halten im Sinne des Arbeitsschutzes. Aus dieser Tätigkeit dürfen ihm/ihr keine Nachteile entstehen.
12. In welcher Form und mit welchen Inhalten müssen Unterweisungen durchgeführt werden?
Antwort: Nach dem Arbeitsschutzgesetz und weiterer untergeordneter Rechtswerke müssen Vorgesetzte ihre Beschäftigten zu den Gefährdungen und notwendigen Schutzmaßnahmen zu den Tätigkeiten bzw. den Arbeitsplätzen unterweisen. Diese Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit, in jährlichen Abständen wiederholt bzw. bei veränderten Tätigkeiten oder Verfahren erfolgen. Aufgrund der Rechtsicherheit sollte eine Dokumentation in Form einer Teilnehmerliste mit Angabe von Datum, Thema, Referent und Teilnehmern (inkl. Unterschrift) vorgenommen werden.
13. Muss in der Schule persönliche Schutzausrüstung getragen werden?
Antwort: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird dann benötigt, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gefährdungen ausgesetzt sind, die technisch oder organisatorisch nicht mehr gelöst werden können. Beispiele hierfür sind Versuche im Chemieunterricht oder die Arbeit an Werkzeugmaschinen.
14. Was sind Gefährdungen in einer Schule?
Antwort: Gefährdungen an einem Arbeitsplatz, wie beispielsweise dem der Lehrerinnen und Lehrer können sehr vielfältig sein. Insbesondere zählen hierzu die Arbeitsmittel, wie z. B. Maschinen, Gefahrstoffe, Tafeln, Sportgeräte, die Arbeitsumgebung, wie z.B. Lärm, Klima, Infektionsgefährdungen und psychische Belastungen, die aus der Arbeitsorganisation und der Arbeit mit Menschen entstehen, wie z.B. Stress, besondere erzieherische Aufgaben, Selbstorganisation. Welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen vorhanden sind, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Bei der Erstellung dieser sind Ihnen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte gern behilflich.
Fragen zur Arbeitsumgebung
15. Unsere Schule ist schadstoffbelastet mit Schimmelpilzen, (oder: Feinstaub, PCB, Asbest, Ausdünstungen aus Wandfarben oder Mobiliar, Elektrosmog). Mehrere Kolleginnen und Kollegen leiden unter Kopfschmerzen. Kann der Betriebsarzt die Betroffenen untersuchen?
Antwort: Jede/r Arbeitnehmer/in hat einen Anspruch auf eine allgemeine Vorsorgeuntersuchung durch ihre(n)/seine(n) Betriebsärztin/-arzt, wenn sie/er eine konkrete Gesundheitsgefahr durch die Arbeitsbedingungen an ihrem/seinem Arbeitsplatz für sich selbst befürchtet. Lehrerinnen und Lehrer, die eine arbeitsmedizinische Untersuchungsleistung bzw. Beratung in Anspruch nehmen, melden sich bei ihrem zuständigen Betriebsarzt nach Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter an. Im Rahmen der allgemeinen Vorsorgeuntersuchung sind Untersuchungen von Körperflüssigkeiten (Blut/Urin), um bestimmte Schadstoffe bei einem betroffenem Individuum nachzuweisen, allenfalls in Ausnahmefällen angezeigt, und gehören nicht zum Regelumfang der Beratungsleistung. Wenn mehrere Kollegen betroffen sind, sollte die Schulleitung den Betriebsarzt zu einer Arbeitsplatzbegehung einladen, um die konkrete Gefährdung zu beurteilen. Weitere Maßnahmen sind dann nach Art der möglichen Gefährdung festzulegen.
16. Unsere Schule ist schadstoffbelastet mit Schimmelpilzen, (oder: Feinstaub PCB, Asbest, Ausdünstungen aus Wandfarben oder Mobiliar). Kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Schadstoffe messen? Wer übernimmt die Kosten?
Antwort: Grundsätzlich ist eine Messung der Schadstoffe möglich. Die Kosten dafür müssen jedoch separat getragen werden. Empfehlenswert ist die Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. dem Betriebsarzt, um die Schadstoffbelastung zu prüfen und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. Zu diesen kann eine konkrete Empfehlung zu einer Messung gehören.
Zudem sollte der Kontakt zum Kostenträger (z.B. die Kommune) aufgenommen werden, um die Durchführung von Maßnahmen und eine mögliche Kostenübernahme im Vorfeld zu klären.
17. An unserer Schule leiden mehrere Kolleginnen bzw. Kollegen unter Lärm in den Klassenzimmern (Fluren, Pausenhalle, Lehrerzimmer, Turnhalle). Kann der Betriebsarzt/die Fachkraft für Arbeitssicherheit Lärmmessungen durchführen?
Antwort: Eine Beratung zum Thema Lärm kann durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt erfolgen. Im Rahmen eines Workshops „Ergonomie und Akustik“ kann der Betriebsarzt/die Betriebsärztin die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm und Auswirkungen der Akustik in Unterrichtsräumen auf die Qualität des Unterrichts, das Schulklima und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler erläutern. Die besonderen akustischen Bedingungen können bei einer Begehung beurteilt werden. Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin bietet im Rahmen des Workshops eine orientierende Audiometrie (Hörtest-Screening) an, um verdeckte Hörminderungen bei einzelnen Lehrkräften zu erfassen. – Link zum Workshopangebot
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Lärmmessungen in Klassenräumen, Sporthallen und Pausenhallen anbieten. Entscheidend für die Beurteilung der Ergonomie in Unterrichtsräumen sind jedoch die Messungen der Nachhallzeit (Halligkeit). Hierzu bedarf es besonderer Messgeräte und Messmethoden. Diese Bestimmung kann Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit auf besondere Anfrage der Schulleitung kostenfrei anbieten.
18. Die Temperaturen sind im Sommer in unserer Schule bei warmer Witterung im Sommer unerträglich hoch. Kann der Betriebsarzt/die Fachkraft für Arbeitssicherheit helfen?
Antwort: Der Arbeitgeber trägt allgemein die Verantwortung für gesundheitlich zuträgliche Bedingungen am Arbeitsplatz. Die Fachkräfte für Arbeitsicherheit und die Betriebsärzte haben den Arbeitgeber dabei durch ihre fachspezifischen Kenntnisse zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen, ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit einzuladen, die die Verhältnisse vor Ort beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe bei vorhandenen baulichen oder organisatorischen Mängeln vorzuschlagen kann.
Fragen zu Arbeitsmedizin und gesundheitlichen Beeinträchtigungen
19. Ich leide unter einer Allergie gegen Kreidestaub (Hausstaub, Tierhaare). Was kann der Betriebsarzt für mich tun?
Antwort: Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen. Sie können sich durch Ihren zuständigen Betriebsarzt untersuchen und beraten lassen. Der Betriebsarzt kann Sie und Ihren Arbeitgeber beraten, welche Maßnahmen sinnvoll zu einer Minderung Ihrer Gesundheitsbeschwerden am Arbeitsplatz beitragen.
20. Wenn ich mich betriebsärztlich untersuchen lasse, erscheinen dann die Inhalte des Gespräches in meiner Personalakte?
Antwort: Die Schulleiterin oder der Schulleiter und die Lehrkraft erhalten je eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Beratung/Untersuchung. Eine individuelle Beratung oder Untersuchung kann also nicht anonym erfolgen. Jedoch unterliegen die Untersuchungsergebnisse selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn eine Weitergabe von ärztlichen Empfehlungen an den Arbeitgeber erwünscht ist, bedarf es der ausdrücklichen (schriftlichen) Genehmigung durch die untersuchte Lehrkraft/Mitarbeiterin.
21. Ich benötige wegen gesundheitlicher Belastungen eine Stundenreduzierung. Kann der Betriebsarzt darüber entscheiden?
Antwort: Sie können sich bei gesundheitlichen Beschwerden, die gegebenenfalls durch die Belastungen am Arbeitsplatz verschlimmert werden, betriebsärztlich beraten lassen. Ihr Betriebsarzt kann nicht darüber entscheiden. Die Anerkennung eines ärztlichen Zeugnisses liegt im Ermessen des Dienstherrn, hier der Auszug Erlass zur Pflichtstundenermäßigung: „Lehrkräften sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen kann zur Wiederherstellung der Gesundheit vom Staatlichen Schulamt auf Antrag vorübergehend eine Pflichtstundenermäßigung bewilligt werden, wenn die Notwendigkeit dieser Diensterleichterung durch Vorlage eines ärztlichen, auf Verlangen des Dienstvorgesetzten eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses nachgewiesen wird.“
22. Ich bin schwanger. Gibt es an meinem Arbeitsplatz eine besondere Gefährdung für mich oder das Ungeborene?
Antwort: Bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft hat die Schulleitung bzw. der Dienstherr nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes die Verpflichtung eine Gefährdungsbeurteilung des spezifischen Arbeitsplatzes der Lehrerin/ Betreuerin durchzuführen. Hinsichtlich der infektiösen Gefährdung ist hier eine arbeitsmedizinische Beratung und Beurteilung heranzuziehen.
Die Überprüfung des Immunstatus durch den Betriebsarzt kann mittels Impfpass, Mutterpass oder bereits vorliegende Laborbefunde erfolgen; falls erforderlich ist eine Bestimmung der Antikörpertiter durchzuführen.
Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen:
An Schulen die Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unterrichten, besteht eine erhöhte Gefährdung, an Röteln zu erkranken; deshalb ist für Schwangere ohne Immunität hier ein Beschäftigungsverbot für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 20. SSW auszusprechen.
An Schulen, in denen Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr unterrichtet bzw. betreut werden, besteht eine erhöhte Gefährdung an Windpocken zu erkranken; deshalb ist bei unvollständiger Immunität einer schwangeren Lehrerin/ Betreuerin gegen Varizellen ein Beschäftigungsverbot für den Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr für die gesamte Schwangerschaft auszusprechen; für den Umgang mit älteren Kindern gilt ein Beschäftigungsverbot nur bei Auftreten einer Erkrankung in der Einrichtung.
Für die im vorschulischen Bereich besonders relevanten Infektionskrankheiten Ringelröteln, Masern, Mumps, Pertussis, Hepatitis A, Scharlach und Influenza gilt in Schulen ein Beschäftigungsverbot bei unvollständiger Immunität einer schwangeren Lehrerin/ Betreuerin (nur) im Falle eines Auftretens einer Erkrankung in der Einrichtung. Hierbei darf die Wiederaufnahme der Tätigkeit im Falle einer Pertussis oder von Varizellen in der Einrichtung 3 Wochen nach letztem Krankheitsfall erfolgen.
23. Ich möchte mich gegen Hepatitis B impfen lassen. Unsere Schule wird überwiegend von Migrantenkindern besucht, da besteht doch sicher eine erhöhte Infektionsgefahr. Kann ich deshalb einen Termin beim Betriebsarzt vereinbaren.
Antwort: Zwar wird für einige Heimatländer, aus denen ein Teil der Migrantenfamilien kommt, bei Auslandsreisen zu einer Hepatitis B (Reise-)Impfung geraten. Für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen besteht unabhängig von den Herkunftsländern ihrer Schülerinnen und Schüler kein erhöhtes berufliches Infektionsrisiko, deshalb können Sie sich nicht auf Kosten des Arbeitgebers impfen lassen.
Ausnahme: Lehrkräfte und Erzieherinnen bzw. Erzieher in Einrichtungen für Behinderte oder in Schulen für Kranke können sich (vorzugsweise vom Betriebsarzt) gegen Hepatitis A/B impfen lassen. In diesem Fall werden die Kosten für die Impfung vom Schulamt übernommen.
24. Ich leide an einer schweren Erkrankung und bin auf dem Weg der Besserung. Ich möchte mich betriebsärztlich beraten lassen, wie ich am besten den Weg zurück in meine Berufstätigkeit als Lehrkraft finde. Habe ich einen Anspruch auf diese Beratung?
Antwort: Sie können sich durch Ihren zuständigen Betriebsarzt untersuchen und beraten lassen. Der Betriebsarzt kann Sie und Ihren Arbeitgeber beraten, welche Maßnahmen sinnvoll zu einer Minderung Ihrer Gesundheitsbeschwerden am Arbeitsplatz beitragen.
Auszug § 84 'Prävention', SGB IX: (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen.
25. Ich arbeite regelmäßig m Bildschirm. Habe ich Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und eine Bildschirmarbeitsbrille?
Antwort: Wenn Sie an Ihrem Privat-PC arbeiten, treffen für Sie die Bestimmungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) nicht zu. Sie haben keinen Anspruch auf eine Untersuchung des Sehvermögens.
Für Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter die regelmäßig an Bildschirmarbeitplätzen beschäftigt sind (z.B. im Schulamt) bzw. deren Bildschirmtätigkeit dienstlich verlasst ist (z.B. im Unterricht) sind Untersuchungen des Sehvermögens als Angebotsuntersuchungen anzubieten.
Teil 4 der ArbMedVV: Tätigkeiten an Bildschirmgeräten: Die Pflicht zum Angebot einer Untersuchung beschränkt sich auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. …. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Untersuchungsergebnis ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Der Sehtest kann gegebenenfalls durch qualifiziertes Assistenzpersonal in den Dienststellen vor Ort angeboten werden, oder nach Terminvereinbarung in einer der arbeitsmedizinischen Zentren der medical airport service GmbH.Eine Kostenübernahme für eine Bildschirmarbeitsbrille ist grundsätzlich nur für dienstlich veranlasste Bildschirmtätigkeit möglich und muss individuell über den Dienstherr geklärt werden.
26. An unserer Schule leiden wir unter einer zu großen Arbeitsbelastung, Stress durch verhaltensgestörte Schülerinnen und Schüler, Konfliktsituationen mit Eltern. Kann der Betriebsarzt helfen?
Antwort: Die Belastungen des Lehreralltags erfordern von den Lehrkräften einen kompetenten Umgang mit Stress und eine bewusste Handhabung der eigenen Kräfte. Wenn die Balance zwischen beruflichen Anforderungen und persönlichen Ressourcen gestört ist, wird der schulische Alltag zur Qual, der Unterricht leidet und in der Freizeit findet keine wirkliche Erholung mehr statt. Langfristig können Erschöpfungszustände und Krankheiten die Folge sein.
Wir empfehlen Ihrer Schulleitung, Kontakt mit Ihrem Betriebsarzt und/oder unserem BGM-Team aufzunehmen. Sie können beispielsweise im Rahmen eines pädagogischen Tages den Workshop „Kompetent mit den alltäglichen Belastungen umgehen“ oder „Engagiert sein ohne auszubrennen – Techniken der mentalen Stressbewältigung.“ buchen.
27. An unserer Schule besteht ein schlechtes Arbeitsklima unter den Kolleginnen und Kollegen. Kann der Betriebsarzt helfen?
Antwort: Unterrichten und damit die Arbeitsaufgabe in der Schule ist in hohem Maße Beziehungsarbeit. Die Kommunikationskultur zwischen Lehrer-Schüler, Lehrer – Eltern, Lehrer – Lehrer, Kollegium – Schulleitung bestimmt das Schulklima. Ihr Betriebsarzt kann die Schulleitung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Erfassung und Objektivierung der psychischen Beanspruchung an Ihrer Schule unterstützen. Sie können als Kollegium z.B. im Rahmen eines pädagogischen Tages in das Thema „Ausweichen, verschärfen oder resignieren? Gemeinsamer Weg zur gesunden Streitkultur“ einsteigen, und sich einen Überblick über präventive Maßnahmen verschaffen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Betriebsarzt oder zu unserem Team Gesundheitsmanagement auf.
