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Biostoffe

In vielen Tätigkeitsbereichen sind die Arbeitnehmer nicht nur durch mechanische oder chemische Einwirkungen gefährdet, sondern auch durch eine über das normale Maß hinausgehende Konzentration an krank machenden Erregern. Von A wie Abfall bis W wie Wäscherei sind ca. 26 Arbeitsgebiete mit einer erhöhten Gefährdung durch Biostoffe bekannt. Der Begriff Biostoffe umfasst dabei von Bakterien über Viren und Pilze bis hin zu Parasiten und ungewöhnlichen Erregern wie Prionen ein weites Spektrum von Organismen.

Die gesetzlichen Anforderungen

Um Arbeitnehmer vor der Infektion durch Biostoffe zu bewahren und sie vor Erkrankungen zu schützen, wurde 1999 die Biostoffverordnung erlassen. Sie sieht ein abgestuftes Vorgehen zur Erreichung des Arbeitnehmerschutzes vor: Nach einer Gefährdungsbeurteilung und der Einstufung der Risikoklasse werden Biostoffe wenn möglich ersetzt oder die Gefahr durch technische Schutzmaßnahmen minimiert. Gleichzeitig werden Hygienemaßnahmen ergriffen und es wird durch eine geeignete Informationspolitik über die Gefahren aufgeklärt. Ergänzt wird das Schutzkonzept durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.

Unser Angebot

Die weitreichende Kompetenz unserer Mitarbeiter, bestehend aus Ärzten, speziell ausgebildeten Sicherheitstechnikern, Biologen und Hygienikern, garantiert Ihnen optimale Schutzkonzepte und eine normengerechte Umsetzung des Verordnungsinhaltes und seines nachgeschalteten Regelwerkes. Dadurch erhalten Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine Reduzierung des Krankenstandes in Ihrem Unternehmen. Im letzten Jahr führte jede Infektion durchschnittlich zu acht Ausfalltagen, von denen jeder mit ca. € 200,- zu Buche schlug.

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