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Behindertentransport & Betreuung

Auch Behinderte nutzen heute die Möglichkeit, fremde Länder und Kulturen live zu erleben und reisen oft und gerne. Um die Einrichtungen von Flughäfen uneingeschränkt nutzen zu können, benötigen behinderte Fluggäste unter Umständen einen besonderen Service. Die medical airport service GmbH stellt für diese Passagiere einen Transportservice vom Abfluggate zum Flugzeugsitz bzw. bei ankommenden Fluggästen vom Flugzeugsitz bis zum Gepäckband sicher. Auf dem stark wachsenden Flughafen Hahn organisiert die medical airport service GmbH seit dem Jahr 2000 erfolgreich den Bereich Behindertentransporte.

Gesetzliche Grundlagen

Artikel 53 Luftverkehrsgesetz

Gemäß § 19d des Luftverkehrsgesetzes haben die Unternehmer von Flughäfen für eine gefahrlose und leicht zugängliche Benutzung von allgemein zugänglichen Flughafenanlagen, Bauwerken, Räumen und Einrichtungen durch Fluggäste Sorge zu tragen. Dabei sind die Belange von behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung besonders zu berücksichtigen, mit dem Ziel, Barrierefreiheit zu erreichen. Die Einzelheiten der Barrierefreiheit können durch Zielvereinbarungen im Sinne des § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes festgelegt werden.

Unser Angebot

Wir beraten Sie beim Aufbau des Behindertentransports und der Betreuung. Selbstverständlich helfen wir auch beim gesetzmäßigen Umbau des bisher vorhandenen Behindertentransport.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Behindertentransport

  • Transport vom Abfluggate zum Flugzeugsitz
  • Transport vom Check-in Schalter zum Flugzeugsitz (bei alleinreisenden behinderten Fluggästen
  • Transport vom Flugzeugsitz zum Gepäckband
  • Transport vom Flugzeugsitz zu den abholenden Personen (bei alleinreisenden behinderten Fluggästen)
  • Transportleistungen werden mit qualifizierten Rettungsdienstpersonal erbracht
  • Dienstleistung wird an 365 Tagen rund um die Uhr erbracht
  • Transport am Luftfahrtzeug mit modernen, mobilen, automatischen Treppensteiggeräten

Ausblick - Die neue EU-Verordnung

Im Dezember 2005 wurde eine neue EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität verabschiedet.

Durch die neue Verordnung wird das Serviceangebot deutlich erweitert. Dem behinderten Fluggast stehen mit Inkrafttreten der Verordnung, voraussichtlich im Juli 2008 (Stand 30.11.06), neben einem verlängerten Transportservice (zum/vom Taxi, Busbahnhof, etc.) auch eine umfassende Betreuung während seines Aufenthaltes am Flughafen zur Verfügung.

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