Arbeitsmedizinische Leistungen
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung der Schulen in Hessen bieten wir folgende Leistungen an (genaue Informationen erhalten Sie beim Klick auf die Leistungen):
Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen
Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Bei Interesse für die Angebote erhalten Sie hier Informationen zur Anmeldung.
Abrechnungsregelung
Erbringt die Betriebsärztin/der Betriebsarzt Beratungs- oder Untersuchungsleistungen für eine Schule oder für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werden der Schule „Einsatzzeiten“ je nach Aufwand berechnet, die von der Schulleitung oder einer Vertreterin/einem Vertreter manuell über Durchschreibeblöcke gegengezeichnet werden.
Die Dokumentation über lehrerbezogene Untersuchungs- und Beratungsleistungen erfolgt über EDVerfasste betriebsstättenbezogene Aufstellungen, die von der Schulleiterin oder dem Schulleiter gegengezeichnet werden.
Dieser Nachweis der erbrachten Leistung wird mit dem arbeitsmedizinischen Betreuungsauftrag des Landes Hessen verrechnet und belastet nicht das Budget der Schule.

