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Arbeitsmedizin

Diese Checkliste bietet Ihnen die Möglichkeit, einen aktuellen Überblick zur arbeitsmedizinischen Betreuung in Ihrem Hause zu erhalten. Sollten Sie eine Frage nicht beantworten können, gehen Sie einfach zur nächsten Frage weiter.

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Nr.  Frage JA Nein
Organisation  
1. Werden in Ihrem Betrieb Fragen zur Gesundheit bei der Arbeit umfassend durch ein Gesundheitsmanagement (u. a. der Erfassung von Kennzahlen, einer Berichterstattung mit Bewertung sowie einer Maßnahmenplanung) angegangen?
2. Existiert eine Analyse der Gesundheitssituation Ihrer Mitarbeiter?
3. Besteht eine enge, synergistische Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsmanagement?
4. Orientiert sich das Gesundheitsmanagementsystem an Grundsätzen des Qualitätsmanagements?
5. Sind die Qualitätskriterien in Form eines Handbuches dokumentiert?
6. Gibt es Zielvorgaben im Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung?
7. Sind Ihnen die gesetzlichen Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Betreuung bekannt?
8. Sind Sie aufgrund Ihrer Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft bereits zur arbeitsmedizinischen Betreuung verpflichtet?
9. Ist Ihr Betriebsarzt / Sind Ihre Betriebsärzte in ausreichender Zahl bestellt?
10. Arbeiten Sie bereits mit einem Arzt oder mehreren Ärzten zusammen?
11. Ist Ihr Arzt/ Sind Ihre Ärzte im Besitz der erforderlichen arbeitsmedizinischen Fachkunde?
12. Besitzen die Betriebsärzte die Ermächtigungen für alle in Ihrem Betrieb erforderlichen Untersuchungen nach staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen?
13. Steht medizinisches Assistenzpersonal in ausreichendem Umfang zur Verfügung?
14. Steht ein vollausgestattetes medizinisches Zentrum zur Verfügung?
15. Stehen alle notwendigen medizinischen Geräte zur Verfügung?
16. Werden die durchgeführten Untersuchungen dokumentiert?
17. Wird eine Gesundheitskartei geführt?
18. Lassen Sie Einstellungsuntersuchungen durchführen?
19. Wird eine Impfsprechstunde angeboten?
20. Berichtet der leitende Betriebsarzt regelmäßig der Geschäftsleitung?
21. Nimmt der Betriebsarzt regelmäßig an Betriebsbegehungen mit Einbindung von Führungskräften, Betriebsräten, Ersthelfern, Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsbeauftragten teil?
22. Ist der Betriebsarzt bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, Schulungsunterlagen und sonstigen Materialien eingebunden?
23. Nimmt der Betriebsarzt regelmäßig an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil?
24. Werden durch den Arbeitsschutzausschuss die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung konzeptionell gesteuert?
25. Werden Betriebsärzte bei Neubauten, der Gestaltung neuer Arbeitssysteme etc. bereits in der Planungsphase einbezogen?
26. Unterstützt der Betriebsarzt den Betrieb bei Kontakten mit Aufsichtsbehörden?
27. Sind Mitarbeiter von Fremdfirmen und Leiharbeitnehmern mit in das Gesundheitsmanagement integriert?
28. Sind die Betriebsärzte präventiv an Gefährdungsanalysen beteiligt, aus denen Maßnahmen bei besonderen Gefährdungen gezielt abgeleitet werden können?
Erste Hilfe    
29. Sind ausreichend Ersthelfer bestellt?
30. Sind die Ersthelfer als betriebliche Ersthelfer ausgebildet?
31. Werden die Ersthelfer regelmäßig fort- und weitergebildet?
32. Stehen in Ihrem Betrieb die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Meldeeinrichtungen, Sanitätsräume, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel zur Verfügung?
33. Gibt es eine funktionsfähige Erste-Hilfe-Kette?
34. Ist der Transport Verletzter zum Durchgangsarzt organisiert?
35. Werden die notwendigen Aufzeichnungen vorgenommen und aufbewahrt?
Arbeitsumgebung    
36. Entsprechen die Arbeitsplätze ergonomischen Ansprüchen?
37. Sind die Bildschirmarbeitsplätze gemäß der entsprechenden EG-Richtlinie beurteilt?
38. Werden Belastungen am Arbeitsplatz wie Klima, Beleuchtung, Arbeitsschwere und psychische Belastungen erfasst?
39. Ist für die genannten Belastungen ein Maßnahmenkatalog vorhanden?
Gefahrstoffe    
40. Wird der Betriebsarzt im Ersteinsatz von Gefahrstoffen mit eingebunden?
41. Wird eine Substitutionsprüfung durchgeführt?
42. Werden krebserzeugende Gefahrstoffe eingesetzt?
43. Sind beim Einsatz von krebserzeugenden Gefahrstoffen die zusätzlichen Ermittlungspflichten, Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gem. der Gefahrstoffverordnung umgesetzt?
44. Werden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen aufgrund der tatsächlichen Exposition durchgeführt?
Persönliche Schutzausrüstung    
45. Benötigen Ihre Mitarbeiter Körperschutzmittel?
46. Werden persönliche Schutzausrüstungen unter Einbeziehung von Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Betriebsrat ausgewählt?
47. Orientiert sich die Auswahl von Atemschutz und Gehörschutz an der tatsächlichen Exposition?
48. Erfolgen Beratungen zur Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen?
Berufsbedingte Erkrankungen    
49. Konnten Sie bereits Zusammenhänge zwischen aufgetretenen Erkrankungen Ihrer Mitarbeiter und deren Arbeitsumfeld feststellen?
50. Treten in Ihren Betrieb bestimmte Krankheiten häufiger als andere auf?
51. Gab es in Ihrem Betrieb bereits Fälle von Berufskrankheiten?
52. Gab es in Ihrem Betrieb schon Arbeitsunfälle mit Folgeschäden?
Rehabilitation und Wiedereingliederung    
53. Gibt es behindertengerechte Arbeitsplätze?
54. Wissen Sie, dass die Kosten für eine behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen durch die Versorgungsämter übernommen werden können?
55. Sind Sie über die Möglichkeiten einer speziellen Arbeitsplatzgestaltung ausreichend informiert?
56. Hat man Sie schon einmal zu den Vorraussetzungen und Möglichkeiten zur Umsetzung bzw. Wiedereingliederung von erwerbsgeminderten Arbeitnehmern innerhalb Ihres Betriebes beraten?
57. Werden Langzeitkranke bezüglich ihrer zukünftigen, weiteren Einsatzfähigkeit im Betrieb ärztlich beurteilt?
Schulung, Information    
58. Werden neue Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme allgemein und arbeitsplatzbezogen vom jeweiligen Vorgesetzten und gegebenenfalls durch den Betriebsarzt unterwiesen?
59. Werden diese Unterweisungen regelmäßig in Abständen von maximal einem Jahr wiederholt?
60. Werden Inhalt, Datum und Teilnehmer von Unterweisungen dokumentiert?
61. Sind die Unternehmerpflichten im Gesundheitsschutz schriftlich auf die Führungskräfte übertragen?
62. Werden Führungskräfte im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Pflichten im Gesundheitsschutz von den Betriebsärzten geschult?