HomeSitemapAnsprechpartnerImpressum
Zur Startseite

 
 

Zentrale Ansprechpartner:

für Neukunden:
Dirk Dreher
Tel: 06107/5038-13

für Vertragspartner:
Bernd Engel
Tel: 06107/98112-0



Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen

Druckbare Version

Gesetzliche Pflichtvorsorgeuntersuchungen sind für den üblichen Lehrerarbeitsplatz in allgemeinbildenden Schulen nicht vorgeschrieben.

Jede/r Arbeitnehmer/in hat einen Anspruch auf eine allgemeine Vorsorgeuntersuchung durch ihre(n)/seine(n) Betriebsärztin/-arzt, wenn sie/er eine konkrete Gesundheitsgefahr durch die Arbeitsbedingungen an ihrem/seinem Arbeitsplatz für sich selbst befürchtet. Lehrerinnen und Lehrer, die nach §3 ASiG oder nach §84 SGB IX eine arbeitsmedizinische Untersuchungsleistung bzw. Beratung in Anspruch nehmen, melden sich bei ihrem zuständigen Betriebsarzt nach Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter an.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter und die Lehrkraft erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Beratung bzw. Untersuchung. Eine individuelle Beratung oder Untersuchung kann also nicht anonym erfolgen. Jedoch unterliegen die Untersuchungsergebnisse selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht, und bedürfen vor der Weitergabe an den Dienstherrn der schriftlichen Genehmigung durch die Lehrkraft.